Hund und Jagd

Der gesunde Menschenverstand und vor allem die Hundegesetze verlangen, dass alle Hunde jederzeit so unter Kontrolle gehalten werden, dass sie niemanden belästigen, ängstigen oder gar gefährden! Hundehalter müssen ihren Vierbeiner im Wald und über die Felder so führen, dass sie die Wald-/bzw. Feldwege nicht verlassen.

Jeder kennt seinen Hund selber am besten und weiss, dass jeder Hund einen mehr oder weniger starken Jagdtrieb hat. Deshalb gehören Vierbeiner an die Leine, sobald sie sich offensichtlich (zu) sehr für die Gerüche der Umgebung links und rechts vom Wald- oder Feldweg interessieren. Je nach Kanton gilt während einigen Monaten oder gar dauernd eine generelle Leinenpflicht im Wald und in Waldnähe.

Die Aussage von Hundebesitzern "er will nur mit den Rehlein, Häslein, Füchslein, Vögelein ... spielen" mag in einigen wenigen Fällen zwar sogar stimmen, aber das gehetzte Wild weiss das mit Sicherheit nicht! Hunde sind viel ausdauernder als z.B. Rehe, und es kann ja sein, dass schon vor ein paar Minuten ein Hund einem Reh nachgerannt ist "um zu spielen". Und ohne, dass sich das Wild überhaupt von der Hetze erholen kann, sprintet schon der nächste Hund hinterher.

In unserem Waldgesetz (Kanton Bern) steht, dass der Hund jederzeit unter Kontrolle, d.h. jederzeit sofort abrufbar sein muss, sonst gehört er zwingend an die Leine! Und auch der folgsamste Hund gehört angeleint, wenn Jäger mit ihren Hunden bei der Jagd sind! Auch der bravste Familienhund kann von jagenden Jagdhunden zum Mitrennen animiert werden.

Die Daten der Niederjagd:

01.08. bis 31.08. alle Tage ausser So.: Wildschweinjagd
01.09. bis 30.09. alle Tage ausser So.: Fuchs. Wildschwein, Ente, Marder, Dachs
01.10. bis 15.11. Mo., Mi., Sa.: Reh, Fuchs, Wildschwein, Marder, Dachs, Ente
16.11. bis 29.02. alle Tage ausser So.: Wildschwein, Fuchs, Marder, Dachs, Ente

 Hier ist der Link zum Berner Jägerverband: https://bernerjagd.net/herbstzeit-ist-jagdzeit/